Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Katastrophenschutz | Adobe Stock
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) hat den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung im Verteidigungsfall zu schützen. Zusätzlich versucht es, die Bevölkerung zu sensibilisie­ren, sich auf solche Ereignisse vorzubereiten. Das BBK sorgt gemeinsam mit seinen Partnern für ein sicheres Leben in Deutschland – rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr.    
 
 
Stand: 12.05.2024 - Hinweise zur Vegetationsbrandgefahr
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) nimmt angesichts der bisherigen und bis Ende Mai erwarteten angespannten Wetterlage wie folgt Stellung:
In den letzten Wochen gab es bereits einige Brände in Brandenburg. Der Waldbrandgefahrenindex (WGI) hat in ganz Brandenburg die Stufe 5 erreicht. (Stand: 15.05.2024, Quelle)
 
Empfehlungen zum Verhalten für die Bevölkerung
Der DFV weist darauf hin, dass insbesondere nach einigen Tagen Sonnenschein die trockenen Pflanzenreste in Bodennähe relativ leicht zu entflammen sind! Ein Feuer breitet sich dann mit dem Wind und hangaufwärts schnell aus. Alarmieren Sie schon beim Verdachtsfall auf einen Vegetationsbrand die Feuerwehr unter 112.
Geben Sie eine möglichst genaue Orts- bzw. Anfahrtsbeschreibung an; sofern möglich, gern auch mit den GPS-Koordinaten aus Ihrem Smartphone, oder unter Verwendung der Angabe z. B. aus den Forstrettungspunkten. Falls notwendig, weisen Sie die ersten Einheiten der anrückenden Feuerwehr ein, damit der Brandherd schneller bekämpft werden kann. Sofern es sich um einen Entstehungsbrand handelt, versuchen Sie ihn mit etwas Wasser oder durch Ausstreichen mit einem feuchten Tuch oder einem Ast kleinzuhalten, wenn das noch gefahrlos möglich ist.
 
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es in Brandenburg ganzjährig verboten ist, im Wald offenes Feuer zu verwenden oder zu rauchen!
Das Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) § 23 besagt: "Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten. das Bußgeld bei Verstößen beträgt bis zu 20.000 Euro