Spenden

Bei den Spenden handelt es sich um sonstige Zuwendungen an die Stiftung, die zur zeitnahen Ausschüttung bestimmt sind. Spenden kommen damit direkt den Begünstigten zugute. Die Gewährung von Spenden ist für solche Förderer interessant, die die Arbeit der Christian Alexander-Stiftung unmittelbar fördern möchten, aber nicht an einer Mitgliedschaft in der Stifterversammlung interessiert sind.

Steuerliche Absetzbarkeit

Spenden werden steuerlich ähnlich wir Zustiftungen behandelt. Dem entsprechend können Spenden zunächst bis zur Höhe von 5% der Gesamteinkünfte des Förderers steuermindern geltend gemacht werden und darüber hinaus gehende Beträge bis zur Höhe von 20.450,-. Euro. Für die Verfolgung „besonders förderungswürdig angesehener kultureller“ Zwecke, die in Absprache mit dem Vorstand genau zu bestimmen wären, erhöht sich die Abzugsfähigkeit neben den vorgenannten 5% um weitere 5% bezogen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte. Einzelspenden lassen sich in diesem Fall über sieben Jahre hinweg verteilen.

Besonderheiten für Unternehmen

Körperschaftssteuerpflichtige Gesellschaften können ebenfalls 20.450,- Euro von der Körperschaftssteuer absetzen. Der Abzug darüber hinausgehender Zuwendungen ist auf 5% des Gesamtbetrages der Einkünfte oder zwei Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter begrenzt.

Stiftungsorgane

Organe der Stiftung sind der Vorstand und die Stifterversamm-lung. Zu Vorstandsmitgliedern sind berufen:
Hans-Volker Ruppel - Stifter
Gottfried Hain - Vorsitzender
Klaus-Dieter Hübner - BM
Dr. Kurt Kosse

Spendenkonto

Christian-Alexander-Stiftung

Kontonummer: 440 40
BLZ 180 927 44
Volksbank Spree-Neiße

Kontonummer: 300 0025 722
BLZ 180 500 00
Sparkasse Spree-Neiße

Die Beitrittserklärung kann ausge-druckt und direkt an den Bürger-meister der Stadt Guben, Gas-straße 4, 03172 Guben, gesandt werden.