Zustiftungen
Bei einer Zustiftung handelt es sich um eine Zuwendung an die Stiftung, die unmittelbar dem Stiftungskapital zugeschlagen wird und damit dauerhaft und nachhaltig die Ertragskraft der Stiftung stärkt.
Steuerliche Absetzbarkeit
Zustiftungen können bei der Einkommenssteuer steuermindernd geltend gemacht werden. Der Zustiftungsbetrag kann zunächst bis zur Höhe von 5% der Gesamteinkünfte des Förderers vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der diese Grenze übersteigende Teil kann zur Höhe von 20.450,- Euro pro Jahr ohne Einschränkungen von der Steuer abgesetzt werden.
Aufgaben der Stifterversammlung
Die Stifterversammlung berät den Vorstand in allen mit der Stiftung zusammenhängenden Fragen. Auf Antrag der Stifterversammlung hat sich der Vorstand mit bestimmten Sachfragen zu befassen. Auf diese Weise wird es Ihnen als Zustifter ermöglicht, aktiv bei der Verwirklichung der Zwecke „Ihrer Stiftung“ mitzuarbeiten. Der Vorsitzende der Stifterversammlung hat das Recht, an jeder Vorstandssitzung teilzunehmen.
Stiftungsorgane
Organe der Stiftung sind der Vorstand und die Stifterversamm-lung. Zu Vorstandsmitgliedern sind berufen:
Hans-Volker Ruppel - Stifter
Gottfried Hain - Vorsitzender
Klaus-Dieter Hübner - BM
Dr. Kurt Kosse
Spendenkonto
Christian-Alexander-Stiftung
Kontonummer: 440 40
BLZ 180 927 44
Volksbank Spree-Neiße
Kontonummer: 300 0025 722
BLZ 180 500 00
Sparkasse Spree-Neiße
Die Beitrittserklärung kann ausge-druckt und direkt an den Bürger-meister der Stadt Guben, Gas-straße 4, 03172 Guben, gesandt werden.