Service-Center
Ausweise/Pässe
Allgemeine Informationen
Zum 01.11.2010 wird der elektronische Personalausweis eingeführt.
Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis erhalten Sie über diesen
Link
Alle Deutschen Staatsangehörige die das 16. Lebensjahr
vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, oder
ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend im Inland aufhalten, sind
verpflichtet einen Ausweis zu besitzen.
• Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen.
• Eine Verlängerung der Gültigkeit des Dokumentes ist nicht möglich.
• Die Herstellung des elektronischen Personalausweises erfolgt zentral
in der Bundesdruckerei.
• Die Ausgabe des Personaldokumentes erfolgt im Service-Center
• Die Möglichkeit der Abholung des Personalausweises durch eine
bevollmächtigte Person besteht.
• Falls Sie sich für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion entschieden
haben, kann die Abholung nur mit einer Vollmacht erfolgen, welche
die entsprechende Erklärung enthält.
• Möchten Sie bei der Ausgabe Ihre Transport - PIN (PIN - Brief)
in Ihre persönliche PIN ändern, halten Sie bitte Ihre Transport
- PIN bereit (kann nicht in Vollmacht erfolgen).
• Vorhandene Dokumente (alter Personalausweis oder Reisepass) sind
bei der Abholung vorzulegen.
Informationen der Bundesdruckerei zu allen Arten von Personaldokumenten.
Anforderungen an die Lichtbilder entsprechend der Fotomustertafel.
Telefonischer Bürgerservice der Bundesdruckerei:
Montag bis Freitag 07:00 bis 20:00 Uhr unter 0180 133 3333
Voraussetzungen
• Der Antragsteller besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
• Der Antragsteller hat in Guben seinen Hauptwohnsitz.
• Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur
diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt
ist.
Gebühren
Antragsteller ab 24 Jahre 28,80 €
Antragsteller unter 24 Jahre 22,80
€
vorläufiger Peronalausweis 10,00 €
Rechtliche Grundlagen
Formulare
Vollmacht Reisepass
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Zustimmungserklärung Beantragung
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