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Gewerbe-Abmeldung

Allgemeine Informationen
Entgegennahme der Gewerbeabmeldung und Bescheinigung der Anzeige:
Die Aufgabe des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes oder einer Zweig-niederlassung oder unselbständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).
Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.

Notwendige Unterlagen
Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) bei persönlicher Erstattung der Anzeige
schriftliche Vollmacht bei Erstattung der Anzeige durch einen Bevollmächtigten
beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (z. B. Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
Vollmacht der Gründer zur Abmeldung des Betriebes
ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeabmeldung (bei persönlichem Erscheinen des Gewerbetreibenden i. d. R. nicht erforderlich, da die Daten sofort per Computer erfasst werden)

Voraussetzungen
Bei persönlicher Erstattung der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand der persönlichen Ausweise (Personalausweis oder Reisepass) überprüft. Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten kann der Nachweis seiner Vollmacht verlangt werden.
Bestehen Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden usw., erfolgt eine Klärung durch geeignete Maßnahmen.
Die Anzeige muss unter Verwendung eines gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes erfolgen. Dieser Vordruck wird im Service Center (Gewerbeangelegenheiten) vorgehalten.

Fristen
Der Empfang mangelfreier Anzeigen wird durch die Behörde innerhalb von drei Tagen bescheinigt. Bei persönlichem Erscheinen wird die Gewerbeanzeige in der Regel sofort per PC bearbeitet.

Gebühren
Gebührenfrei

Rechtliche Grundlagen
§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) für die Erstattung der Anzeige
§ 15 Abs. 1 GewO für die Bescheinigung des Empfangs der Anzeige

Formulare
Gewerbeabmeldung   Klicken zum Runterladen

 

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