Service-Center
Gewerbe-Anmeldung
Allgemeine Informationen
Entgegennahme der Gewerbeanmeldung und Bescheinigung der Anzeige.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der
für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).
Notwendige Unterlagen
Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) bei persönlicher Erstattung der Anzeige
schriftliche Vollmacht bei Erstattung der Anzeige durch einen Bevollmächtigten
beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (z. B.
Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie einer Vollmacht der
Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns vor der Eintragung des Unternehmens in
das Handelsregister bei z. B. einer "GmbH i. G."
ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeanmeldung (bei persönlichem
Erscheinen des Gewerbetreibenden i. d. R. nicht erforderlich, da die Daten sofort
per Computer erfasst werden)
Voraussetzungen
Bei persönlicher Erstattung der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand der persönlichen Ausweise (Personalausweis oder Reisepass) überprüft. Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten kann der Nachweis seiner Vollmacht
verlangt werden. Bestehen Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden usw., erfolgt eine Klärung durch geeignete Maßnahmen. Die Anzeige muss unter Verwendung eines gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes erfolgen. Dieser Vordruck wird im Service Center (Gewerbe-angelegenheiten) vorgehalten.
Fristen
Der Empfang mangelfreier Anzeigen wird durch die Behörde innerhalb von drei Tagen bescheinigt. Bei persönlichem Erscheinen wird die Gewerbeanzeige in der Regel sofort
per PC bearbeitet.
Die Bearbeitungszeit verzögert sich, wenn unvollständige Angaben gemacht werden oder der u. U. erforderliche Handelsregister-Auszug oder ggf. erforderliche Vollmachten nicht vorliegen.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 26,00 € für natürliche Person
31,00 € für juristische Person/einem gesetzlichen Vertreter
13,00 € jeder weitere gesetzliche Vertreter
Rechtliche Grundlagen
§ 14 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) für die Erstattung der Anzeige
§ 15 Abs. 1 GewO für die Bescheinigung des Empfangs der Anzeige
Formulare
Gewerbeanmeldung
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Antrag Bewachungsgewerbe
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Antrag Reisegewerbekarte
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Antrag Makler,Anlageberater, Bauträger
Antrag Marktfestsetzung
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
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Einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAPBbg)
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg stellt Dienstleistungserbringern auf Basis der EU-Dienstleistungsrichtlinie ein umfangreiches Informationsangebot rund um das Thema „Dienstleistungstätigkeiten im Land Brandenburg“ zur Verfügung.
Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners können alle Formalitäten und Verfahren, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit stehen, auf elektronischem Wege abgewickelt werden.
Dabei steht der Einheitliche Ansprechpartner den Dienstleistungserbringern als Verfahrens-mittler zur Verfügung und betreut sie während der elektronischen Verfahrensabwicklung.
Den Service des Einheitlichen Ansprechpartners können nicht nur die Dienstleistungserbringer aus den EU/EWR-Ländern, sondern auch die inländischen Dienstleister in Anspruch nehmen.


