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Gewerbe-Ummeldung

Allgemeine Informationen
Entgegennahme der Gewerbeummeldung und Bescheinigung der Anzeige. Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches einer Behörde sowie ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist durch den Gewerbetreibenden der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.

Notwendige Unterlagen
Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) bei persönlicher Erstattung der Anzeige
schriftliche Vollmacht bei Erstattung der Anzeige durch einen Bevollmächtigten
beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (z. B. Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie einer Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister bei z. B. einer "GmbH i. G."
ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeanmeldung (bei persönlichem Erscheinen des Gewerbetreibenden i. d. R. nicht erforderlich, da die Daten sofort per Computer erfasst werden)

Voraussetzungen
Bei persönlicher Erstattung der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand der persönlichen Ausweise (Personalausweis oder Reisepass) überprüft. Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten kann der Nachweis seiner Vollmacht verlangt werden.
Bestehen Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden usw., erfolgt eine Klärung durch geeignete Maßnahmen.
Die Anzeige muss unter Verwendung eines gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes erfolgen. Dieser Vordruck wird im Service Center (Gewerbeangelegenheiten) vorgehalten.

Fristen
Der Empfang mangelfreier Anzeigen wird durch die Behörde innerhalb von drei Tagen bescheinigt. Bei persönlichem Erscheinen wird die Gewerbeanzeige in der Regel sofort per PC bearbeitet.

Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 20,00 €

Rechtliche Grundlagen
§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO) für die Erstattung der Anzeige
§ 15 Abs. 1 GewO für die Bescheinigung des Empfangs der Anzeige

Formulare
Gewerbeummeldung            Klicken zum Runterladen

 

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