Service-Center
Abmeldung
Allgemeine Informationen
Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde unter Angabe seiner neuen Wohnung oder wenn er noch keine Wohnung besitzt, unter Angabe seines Verbleibs anzumelden.
Die Pflicht zur Abmeldung besteht nur noch bei einem Wegzug ins Ausland.
Notwendige Unterlagen
Für die Bearbeitung benötigen Sie ein Antragsformular sowie den Personalausweis und/oder Reisepass.
Fristen
Innerhalb von zwei Wochen.
Gebühren
Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.
Rechtliche Grundlagen

