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Anmeldung

Allgemeine Informationen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Neugeborene, die in der Bundesrepublik geboren werden, sind nur anzumelden, wenn sie in einer anderen Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Die Pflicht zur Anmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen. Die Meldung geschieht durch Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheines.

Notwendige Unterlagen
Für die Bearbeitung benötigen Sie ein Antragsformular sowie den Personalausweis und/oder Reisepass.

Fristen
Innerhalb von zwei Wochen.

Gebühren
Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.

Rechtliche Grundlagen

Formulare
Anmeldeformular                                                   Klicken zum Runterladen
Erklärung zur Hauptwohnung                                Klicken zum Runterladen
Antrag auf Auskunfts- und Übermittlungssperre  Klicken zum Runterladen

 

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