Service-Center
Sondernutzungserlaubnis (für gewerbliche Nutzungen)
Allgemeine Informationen
Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für gewerbliche Sondernutzungen.
Eine genehmigungspflichtige Sondernutzung liegt dann vor, wenn öffentliche Straßen sowie Ortsdurchfahrten für das Gebiet der Stadt Guben über den Gemeingebrauch (Gehen, Fahren, Parken) hinaus genutzt werden soll.
Für folgende Arten von Sondernutzungen werden im Service Center, Gewerbeangelegenheiten, bearbeitet:
Sondernutzungen für Warenauslagen
Sondernutzungen für Terrassenbewirtschaftungen im Gaststättengewerbe (Aufstellen von
Tischen und Stühlen)
Sondernutzungen für ambulanten Handel, Promotion-Aktionen
Sondernutzungen für Straßenfeste, etc.
Notwendige Unterlagen
schriftlicher Antrag (siehe Antragsformular)
Voraussetzungen
Vorliegen eventuell erforderlicher gewerberechtlicher Erlaubnisse (z.B. Gaststättenerlaubnis,
Reisegewerbekarte)
Fristen
Anträge sind schriftlich mindestens 2 Wochen vor der beabsichtigten Nutzung zu stellen.
Rechtliche Grundlagen
§ 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Satzung der Stadt Guben über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen und Ortsdurchfahrten für das Gebiet der Stadt Guben (Sondernutzungssatzung)
Formulare
Antrag Sondernutzung öffentliche Straße
![]()
Baumfällantrag
![]()
Auftrag Plakatierung städtische Werke
![]()

