Service-Center
Urkunden aus dem Standesamt
Allgemeine Informationen
Bitte beachten sie grundsätzlich, dass nur dort die jeweiligen Urkunden
ausgestellt werden, wo der betreffende Personenstand tatsächlich
eingetreten ist (z. B. Ort der Geburt, Ort der Ehe-schließung …).
Gern stellen wir Ihnen auf Nachfrage die Kontaktadressen aller Standesämter
in Deutschland zur Verfügung.
Wir sind im Besitz der Bücher ehemaliger
Standesämter des Altkreises Guben (Bärenklau, Groß Gastrose, Horno,
Jänschwalde, Bomsdorf, Atterwasch, Grano, Pinnow, Groß Breesen,
Schen-kendöbern).
Guben verfügt über eine Besonderheit. Die Personenstandseinträge
vor 1945 sind durch Einwirkungen aus dem 2.Weltkrieg nicht mehr
vorhanden. Die Zweitbücher, teilweise aber lückenhaft, befinden
sich im polnischen Staatsarchiv in Stary Kieselin (bei Zielona Gora).
Auf Grund vorhandener Unterlagen können wir Sie beraten, ob Personenstandseinträge
im polnischen Staatsarchiv bzw. im Standesamt I Berlin vorhanden
sind oder welche Schritte noch möglich wären.
Notwendige Unterlagen
Bei uns erhalten Sie Urkunden durch persönliche Vorsprache, aber
auch auf Antrag per Brief, Fax oder E-Mail. Wenn Sie uns schriftlich
kontaktieren, benötigen wir folgende Angaben:
- Was konkret wird
benötigt? (z. B. Urkunde oder beglaubigte Kopie)
- Daten angeben;
z.B. Geburts-Heirats-Sterbedatum
- Ihre Anschrift
- Personalausweisnummer
oder Kopie des PA (nur bei Antrag per Mail)
- Telefonnummer für
einen Rückruf
Verwandte 1.Grades erhalten untereinander alle Personenstandsurkunden.
Sie können andere Personen zum Erhalt Ihrer Urkunden bevollmächtigen.
Weitere Personen erhalten Personen-standsurkunden nur, wenn ein persönliches
oder rechtliches Interesse zum Erhalt einer Urkunde nachgewiesen
werden kann.
Gebühren
Nach Gebührenordnung für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des
Ministers des Innern für das Land Brandenburg beträgt die Gebühr
für eine Urkunde 10,00 €, jede weitere der gleichen Art 5,00 €.
Gebührenbescheide ergehen per Post an die angegebene Adresse.
Nach Zahlungs- Eingang bei der Stadt Guben wird die Urkunde Ihnen
dann zugesandt.
Sie können der Stadt Guben auch formlos eine einmalige
Einzugsermächtigung über den Betrag unter Angabe Ihrer Kontodaten
erteilen. Ist der Zahlungseingang erfolgt und eine Rück-lastbuchung
ausgeschlossen, geht die Urkunden Ihnen zu.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen

