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Start - Politik - Stadtverwaltung - Service-Center - Standesamtsurkunden

Urkunden aus dem Standesamt

Allgemeine Informationen
Bitte beachten sie grundsätzlich, dass nur dort die jeweiligen Urkunden ausgestellt werden, wo der betreffende Personenstand tatsächlich eingetreten ist (z. B. Ort der Geburt, Ort der Ehe-schließung …).
Gern stellen wir Ihnen auf Nachfrage die Kontaktadressen aller Standesämter in Deutschland zur Verfügung.
Wir sind im Besitz der Bücher ehemaliger Standesämter des Altkreises Guben (Bärenklau, Groß Gastrose, Horno, Jänschwalde, Bomsdorf, Atterwasch, Grano, Pinnow, Groß Breesen, Schen-kendöbern).
Guben verfügt über eine Besonderheit. Die Personenstandseinträge vor 1945 sind durch Einwirkungen aus dem 2.Weltkrieg nicht mehr vorhanden. Die Zweitbücher, teilweise aber lückenhaft, befinden sich im polnischen Staatsarchiv in Stary Kieselin (bei Zielona Gora).
Auf Grund vorhandener Unterlagen können wir Sie beraten, ob Personenstandseinträge im polnischen Staatsarchiv bzw. im Standesamt I Berlin vorhanden sind oder welche Schritte noch möglich wären.

Notwendige Unterlagen
Bei uns erhalten Sie Urkunden durch persönliche Vorsprache, aber auch auf Antrag per Brief, Fax oder E-Mail. Wenn Sie uns schriftlich kontaktieren, benötigen wir folgende Angaben:
- Was konkret wird benötigt? (z. B. Urkunde oder beglaubigte Kopie)
- Daten angeben; z.B. Geburts-Heirats-Sterbedatum
- Ihre Anschrift
- Personalausweisnummer oder Kopie des PA (nur bei Antrag per Mail)
- Telefonnummer für einen Rückruf
Verwandte 1.Grades erhalten untereinander alle Personenstandsurkunden. Sie können andere Personen zum Erhalt Ihrer Urkunden bevollmächtigen. Weitere Personen erhalten Personen-standsurkunden nur, wenn ein persönliches oder rechtliches Interesse zum Erhalt einer Urkunde nachgewiesen werden kann.

Gebühren
Nach Gebührenordnung für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern für das Land Brandenburg beträgt die Gebühr für eine Urkunde 10,00 €, jede weitere der gleichen Art 5,00 €.
Gebührenbescheide ergehen per Post an die angegebene Adresse. Nach Zahlungs- Eingang bei der Stadt Guben wird die Urkunde Ihnen dann zugesandt.
Sie können der Stadt Guben auch formlos eine einmalige Einzugsermächtigung über den Betrag unter Angabe Ihrer Kontodaten erteilen. Ist der Zahlungseingang erfolgt und eine Rück-lastbuchung ausgeschlossen, geht die Urkunden Ihnen zu.

Rechtliche Grundlagen
Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen

 

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