Service-Center
Wohngeld
Allgemeine Informationen
Der Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche
Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Deshalb leistet
der Bund und das Land in solchen Fällen mittels Wohngeld finanzielle
Hilfen. Die Höhe des zu leistenden Zuschusses richtet sich neben
der Zahl der zum wohngeldrechtlichen Haushalt rechnenden Hauhaltsmitglieder
und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung nach dem monatlichen
Gesamteinkommen dieser Haushaltsmitglieder. Wer zum Kreis der berechtigten
gehört hat darauf einen Rechtsanspruch. Jeder der die Voraussetzungen
erfüllt, sollte deshalb seinen Anspruch geltend machen. Wohngeld
können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen
dafür nachweisen. Wohngeld wird vom Beginn des Monats an gewährt,
in welchem der Antrag bei der zuständigen Stelle (Stadtverwaltung
Guben) eingegangen ist.
Wohngeld gibt es als:
Mietzuschuss (Formular-Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss)
- für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
Mietzuschuss (Formular-Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner)
- für den Bewohner eines Heimes (wenn die Heimaufnahme nicht nur
vorübergehend ist)
Lastenzuschuss (Formular-Antrag auf Wohngeld Lastenzuschuss)
- für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
für den von ihm genutzten Wohnraum, wenn er dafür die Belastung
aufbringt.
ausführliche Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung - Link
Notwendige Unterlagen
Antragsformulare (Vordrucke)
sämtliche dem Haushalt zur Verfügung stehende Einnahmen
für den Mietzuschuss:
Mietvertrag
aktuelle Miete (die letzte Betriebskostenabrechnung oder die letzte
Mieterhöhung)
Nachweis der Wohnfläche
Mietzahlungsnachweis (Mietquittungen oder Kontoauszüge der letzten
3 Monate) und den Nachweis der TV-Netz Gebühren lt. Kontoauszug
für den Lastenzuschuss:
Eigentumsnachweis
Nachweis der Belastung (Kreditvertrag, Nachweise über die jährlichen
Zins- und Tilgungsleistungen)
die letzten 3 Kontoauszüge
Kreditzahlungsnachweise
Bescheid Eigenheimzulage
Grundsteuerbescheid
Angaben über die Wohnfläche laut Vordruck
Allgemeine Hinweise
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie in der Wohngeldstelle
im Service-Centerr.
Die Mitarbeiter der Wohngeldstelle beraten Sie gern, geben Ihnen
Auskünfte zu bestehenden Fragen und sind Ihnen beim Ausfüllen des
Antrages behilflich.
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr bei Ihrem Sachbearbeiter
für Wohngeld
Samstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr an der Information im Service-Center
Formulare
Wohngeldantrag Mietzuschuss
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Wohngeldantrag Lastenzuschuss
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Wohngeldantrag Heimbewohne r
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Weiterleistungsantrag
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Veränderungsmeldung
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Service-Center Gasstraße 4 03172 Guben |
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03561 6871 1091 oder 1092 |
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wohngeld@guben.de |

