Balkone, Balkonkraftwerke & Co.: Stadt Guben schafft klare Regelung für die Nutzung des öffentlichen Raums
Balkone, Balkonkraftwerke, Wärmepumpen, Klimageräte, Markisen oder Vordächer können in den öffentlichen Raum oder den darüber befindlichen öffentlichen Luftraum hineinragen. Für solche Fälle hat die Stadt Guben nun eine einheitliche Regelung geschaffen.Mit einem Gestattungsvertrag wird künftig geregelt, wenn bauliche oder technische Anlagen dauerhaft städtische Flächen oder den darüber befindlichen öffentlichen Luftraum in Anspruch nehmen. Der Vertrag ist erforderlich, wenn die Nutzung länger als ein Jahr erfolgt. Die Regelung gilt sowohl für neu geplante als auch für bereits bestehende Anlagen.
Eigentümer sind verantwortlich
Vertragspartner der Stadt Guben ist grundsätzlich der Eigentümer des Grundstücks, von dem die jeweilige Anlage in den öffentlichen Raum hineinragt. Dies gilt auch bei vermieteten Wohnungen oder Häusern. Nutzt beispielsweise ein Mieter ein Balkonkraftwerk, liegt die Verantwortung für die Regelung mit der Stadt beim Grundstückseigentümer.
Von der Regelung können unter anderem folgende Anlagen betroffen sein:
- Balkone
- Balkonkraftwerke bzw. Mini-Photovoltaikanlagen
- Wärmepumpen
- Klimageräte und Außengeräte von Klimaanlagen
- Markisen und Vordächer
- vergleichbare bauliche oder technische Anlagen.
Gestattung vor der Errichtung klären
Wer eine entsprechende Anlage neu errichten möchte, sollte die erforderliche Gestattung vor Beginn der Errichtung mit der Stadt Guben klären und den Gestattungsvertrag abschließen. Bei bereits vorhandenen Anlagen wird die Nutzung des städtischen Eigentums nachträglich über den Gestattungsvertrag geregelt.
Wichtig: Der Gestattungsvertrag regelt ausschließlich die Nutzung des städtischen Eigentums. Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Erlaubnisse werden dadurch nicht ersetzt.
Für Fragen und weitere Informationen steht Annett Lücht vom Fachbereich II, Grund-stücksmanagement der Stadt Guben, zur Verfügung:Stadt Guben – Fachbereich II, GrundstücksmanagementGasstraße 4 03172 Guben Telefon: 03561/6871-1231 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!