Schöffenwahl

Schöffenwahl 2023 | 2023 PariJus gGmbH

2023 ist das Jahr der Schöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028

Gesucht werden für die Stadt Guben insgesamt 15 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Cottbus und Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Guben schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

www.schoeffenwahl.de

Stadt Guben
Rechtsamt/Widerspruchsstelle/Vergabemanagement
Gasstraße 4
03172 Guben
(Tel.: 03561 – 6871-1032)
 
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Guben für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der gestrigen Sitzung am 04. Juli 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Cottbus und das Amtsgericht Cottbus gefasst. Die Listen werden gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 05. Juli 2023 bis zum 13. Juli 2023 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort ausgelegt:

Stadt Guben
Service-Center
Gasstraße 4
03172 Guben

Montag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag/Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch/Freitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
(nur in geraden Kalenderwochen)

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich zu Protokoll bei der Stadt Guben, Rechtsamt/Widerspruchs-stelle/Vergabemanagement, Gasstraße 4, 03172 Guben Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die Vorschriften sind dem Aushang beigefügt und können dort eingesehen werden.