10. Februar 1909

Die Einführung der ungeteilten Unterrichtszeit ist am Gymnasium und der Realschule beabsichtigt, um den begründeten Klagen über die verschiedenen Zeiten, zu denen die höheren Knabenschulen und die höheren Mädchenschule ihren Unterricht schließen, abzuhelfen. Die Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde hat das Einverständnis der Mehrzahl der Eltern zur Vorraussetzung. Eine entsprechende Umfrage ist eingeleitet. Um bis zu sechs Unterrichtslektionen auf den Vormittag legen zu können, wird die Dauer der Unterrichtsstunden auf 45 Minuten herabgesetzt.