10. Januar 1903

Gerichtliches: Graf Pückler ist wegen Beleidigung des Gastwirths zum Goldenen Löwen in Hauptwil, Kanton Thurgau, Jean Etter, und seines Angestellten Haeusli, von denen Pückler behauptet hatte, sie hätten ihn durch vergiftete Suppe töten wollen, von dem Schöffengericht beim Berliner Amtsgericht I zu 450 Mk. Geldstrafe eventuell 30 Tage Gefängniß verurtheilt worden.

 

Unkenntniß der Rechtschreibung hat einen biederen Ehemann in der nördlichen Karrharde (Apenrade) in große Verlegenheit gebracht. Er hatte nach langem Nachsinnen beschlossen, seiner Frau ein paar große Haussegen (Bilder) zum Weihnachtsfeste zu schenken. Er bestellte sie schriftlich bei seinem Kaufmann in der Stadt und freute sich herzlich, als das große Packet gerade in Abwesenheit seiner Frau eintraf. Er verwahrte das Packet an einem sicheren Ort und am Weihnachtsabend überreichte er es freudestrahlend seiner Ehehälfte. Diese nimmt mit herzlichem Dank das Geschenk entgegen und öffnet voll Spannung das Packet. Doch sie glaubt ihren Augen nicht zu trauen und auch ihr Ehemann steht da mit einem keineswegs geistreichen Gesicht. Zum Vorschein kommen nämlich zwei große Sägen, wie sie der Tischler gebraucht. Der gute Mann hat Haussägen statt Haussegen geschrieben.