Rückgabe der Kirchenglocken.
Die abgenommenen Kirchenglocken befinden sich, wie uns aus Berlin berichtet wird, noch unverändert auf den Lägern der Kriegsmetall- Aktiengesellschaft. Die Rückgabe verzögert sich, weil die abliefernden Gemeinden sehr häufig die Glocken bei der Ablieferung (entgegen der ergangenen Weisung der Metall-Mobilmachungsstelle) nicht nach ihren Ursprungsort kenntlich gemacht haben. Es sind zur Zeit besondere Sachverständige mit der Feststellung des Ursprungs der vorhandenen Glocken, deren Zahl in die Hunderte geht, beschäftigt. In allen Fällen, in denen die Feststellung bisher möglich war, wurden die Glocken sofort der betreffenden Gemeinde angeboten. Die Gemeinden können ihrerseits Anträge auf Rückgabe der Glocken an die Metallmobilmachungsstelle einreichen. Die Glocken, deren Ursprungsort festgestellt ist, werden auf Anordnung des Reichswirtschaftsministeriums gegen Erstattung der von der Kriegsmetall-Aktiengesellschaft gezahlten Entschädigung, abzüglich der Ausbaukosten, zurückgegeben. Die Gemeinde kann die Entschädigung zum Teil in Kriegsanleihe zurückerstatten: Sie behält ferner die seinerzeit für einen beschleunigten Ausbau gezahlte Prämie in Höhe von 1 M für 1 Kilogramm. Die neu entstehenden Beförderungs- und Einbaukosten sind dagegen von der Gemeinde zu tragen.