10. November 1914

Verschärfte Aufsicht für Ausländer. Das Oberkommando in den Marken hat strengere Maßnahmen gegen die Angehörigen der mit uns im Kriege befindenden Staaten (Männer, Frauen und Kinder über 15 Jahren) angeordnet. Danach ist befohlen: 1. Stete Mitführung eines Polizeiausweises. 2. Täglich zweimalige persönliche Meldung auf der Polizei. 3. Verbot, den Polizeibezirk ihres Wohnsitzes (grundsätzlich sind unter Polizeibezirke die Bezirke der selbständigen Polizeiverwaltungen zu verstehen) ohne Genehmigung der Polizei zu verlassen. 4. Verpflichtung, von 8 Uhr abends bis 7 Uhr vormittags in der eigenen Wohnung zu bleiben. – Diese Bestimmungen treten mit dem 10. November in Kraft. Ihre Durchführung soll durch eingehende Kontrolle der Polizei sowohl in den Wohnungen, als auch auf der Straße und in Wirtschaften erfolgen. Zuwiderhandelnde werden sofort verhaftet und in militärische Sicherheitshaft abgeführt.