11. Januar 1917

Ministerielle Mahnung an militärische Kraftwagenführer.
Das Kriegsministerium weist in einer Verfügung vom 4.d.M. darauf hin, daß aus zahlreichen Beschwerden und Ersatzansprüchen gegen die Heeresverwaltung hervorgehe, daß die Führer der militärischen Fahrzeuge – namentlich in Ortschaften – häufig  zu schnell gefahren sind, nicht rechtzeitig oder keinerlei Warnungszeichen gegeben oder beim Begegnen und Ueholen anderer Fahrzeuge nicht die richtige Straßenseite eingehalten und dadurch Personen und fremdes Eigentum zu Schaden gebracht haben. Es ist deshalb verfügt worden, daß die Führer ernstlich zur Vorsicht ermahnt werden und ihnen strengstens zur Pflicht gemacht werde, bei allen Fahrten stets die bestehenden Fahrordnungen und Bestimmungen gewissenhaft zu befolgen. Zugleich ist ihnen zu eröffnen,  daß sie unnachsichtlich für die Schäden verantwortlich gemacht werden würden, die durch ihr Verschulden der Reichskasse erwachsen. Es steht zu erhoffen, daß die kriegsministerielle Verfügung den im Interesse des öffentlichen Verkehrs notwendigen Erfolg gegen das vielfach rücksichtslose Fahren der Militärkraftwagen hat.