Ministerielle
Mahnung an militärische Kraftwagenführer.
Das Kriegsministerium weist in
einer Verfügung vom 4.d.M. darauf hin, daß aus zahlreichen Beschwerden und
Ersatzansprüchen gegen die Heeresverwaltung hervorgehe, daß die Führer der
militärischen Fahrzeuge – namentlich in Ortschaften – häufig zu schnell
gefahren sind, nicht rechtzeitig oder keinerlei Warnungszeichen gegeben oder
beim Begegnen und Ueholen anderer Fahrzeuge nicht die richtige Straßenseite
eingehalten und dadurch Personen und fremdes Eigentum zu Schaden gebracht haben.
Es ist deshalb verfügt worden, daß die Führer ernstlich zur Vorsicht ermahnt
werden und ihnen strengstens zur Pflicht gemacht werde, bei allen Fahrten stets
die bestehenden Fahrordnungen und Bestimmungen gewissenhaft zu befolgen.
Zugleich ist ihnen zu eröffnen, daß sie unnachsichtlich für die Schäden
verantwortlich gemacht werden würden, die durch ihr Verschulden der Reichskasse
erwachsen. Es steht zu erhoffen, daß die kriegsministerielle Verfügung den im
Interesse des öffentlichen Verkehrs notwendigen Erfolg gegen das vielfach
rücksichtslose Fahren der Militärkraftwagen hat.