12. Juli 1905

Auf der großen Neißebrücke ist das Radfahren verboten. Diese vor etwa 14 Tagen erlassene Polizeiverordnung sei allen Radlern, die sich noch immer nicht dazu verstehen wollen, vor der Brücke abzusteigen, zur Nachachtung dringend empfohlen, denn das Auge des Gesetzes wacht! Im Interesse der Verkehrssicherheit ist dieses Verbot freudig zu begrüßen, denn die meisten durch Radfahrer verursachten Unfälle ereigneten sich auf der Neißebrücke.