13. Juni 1918

Braunkohlenentnahme von der Grube am nassen Fleck. Im heutigen Anzeigenteil veröffentlicht der Magistrat eine Bekanntmachung, nach der die Entnahme von Braunkohlen von der Grube am nassen Fleck auf Grund der alten Kohlenmarken 17 - 20 auch noch nach dem 1. Juli 1918 erfolgen kann. Von der städtischen Verwaltung wird uns dazu geschrieben, daß die Zuweisung von Briketts für die Stadtgemeinde Guben so gering ist, daß damit nur der Bedarf für den Sommer notdürftig gedeckt werden kann, daß also Vorräte für den Winter daraus nicht angesammelt werden können. Unter diesen Umständen ist es nicht angängig, die vom Beginn des neuen Brennstoffversorgungsjahres (1. Mai 1918) beschafften Braunkohlen den Haushaltungen noch neben der für den Sommer festgesetzten Brennstoffmenge zu belassen, es müssen diese vielmehr auf die Winterversorgung in Anrechnung gebracht werden. Es kann dies aber kein Grund sein, in der Beschaffung von Braunkohlen nachzulassen, es kann vielmehr nur dringend angeraten werden, in der jetzt günstigen Jahreszeit einen Teil des Brennstoffbedarfs für den Winter in Braunkohlen zu beschaffen, da vorläufig für die Winterversorgung ein anderer Brennstoff nicht in Frage kommt. Sollte die den einzelnen Haushaltungen auf Grund der alten Kohlenmarken zustehende Braunkohlenmenge so gering sein, daß die Anfuhr nicht recht lohnend ist, so kann die Erhöhung derselben in unserem Kohlenbüro beantragt werden.