14. März 1911

Der Zehnstundentag in der Lausitzer Tuchindustrie. In sämtlichen hiesigen, dem Arbeitgeberverband der Lausitzer Tuchindustrie angeschlossenen Fabrikbetrieben erfolgt heute folgender Aushang:

Bekanntmachung

Der unterzeichnete Verband hat beschlossen, vom 1. Oktober ab in sämtlichen Tuchfabriken auch für die männlichen Arbeiter die zehnstündige Arbeitszeit einzuführen. An Sonnabenden und den Tagen vor den gesetzlichen Feiertagen bleibt die bisherige Dauer der Arbeitszeit für Männer und Frauen bestehen. Es wird aber an diesen Tagen über Mittag mit den kürzesten gesetzlichen Pausen durchgearbeitet und nachmittag entsprechend zeitiger Schluß gemacht.

Das Waschen und Ankleiden, auch für die männlichen Mitarbeiter, ist erst nach Schluß der Arbeit zulässig. Die notwendige Aenderung der Arbeitsordnung und die Zeiteinteilung für Sonnabend wird noch bekannt gegeben.

Guben, 13. März 1911.

Der Arbeiterverband der Textil-Industrie zu Guben e.V.

 

Wie dies auch früher bei Kürzungen der Arbeitszeit war, werden durch diese Maßnahmen die im Stundenlohn beschäftigten Arbeiter keinen Lohnausfall erleiden; ihre Leistungen sollen unter Zugrundelegung der abgeänderten Arbeitszeit ab 1. Oktober so umgerechnet werden, daß die gleichen Verdienste wie bisher erzielt werden.