Lübbenau: Das Spreewalddorf Lehde war bis jetzt noch nie im Besitz einer Feuerspritze. Jetzt hat sich die Gemeinde eine solche zugelegt, sie wurde am Mittwoch im Beisein des Stabes der Lübbenauer Feuerwehr geprobt. Sie stammt von der Firma Kolbe-Luckenwalde und kostet ca. 900 Mark. Es ist eine sogenannte Abprotzspritze und die Art dieser Konstruktion ist gerade für das Wasserdorf Lehde sehr notwendig, da ja die Spritze fast immer per Kahn zur Feuerstelle transportiert und deshalb von den Rädern abgeprotzt werden muß. Obgleich die Häuser des Dorfes Lehde heute noch vielfach aus Holz bestehen und mit Rohr gedeckt sind und früher ausschließlich aus diesem sehr feuergefährlichen Material gebaut waren, so hat das Dorf doch seit mindestens zwei Jahrhunderten keinen Hausbrand gehabt, sodaß die Haltung einer Feuerspritze eigentlich überflüssig geworden war. Hoffentlich wird das Dorf auch nach Anschaffung der Spritze noch recht lange von Feuersbrünsten verschont bleiben
Eine lustige Hahnengeschichte beschäftigte dieser Tage das Oberverwaltungsgericht. In Homburg v.d.H. lebt ein Rentner Theodor Küllmann, dessen Lieblingsbeschäftigung die Hühnerzucht bildet, die er in großem Maßstabe betreibt. Besonders stolz ist er auf 15 Hähne, welche bei den Nachbarn nicht besonders beliebt sein sollen, da sie schon in den frühesten Morgenstunden ihre Stimmen im Chor erschallen lassen. Eine Nachbarin beschwerte sich besonders über den Chorgesang der Hähne bei der Polizeibehörde und behauptete, sie würde durch die Hähne bisweilen schon vor 3 Uhr morgens in ihrem Schlafe gestört. Die Polizei stellte darauf dem Rentner eine Verfügung mit Strafandrohung zu, worin ihm zur Pflicht gemacht wurde, das gesundheitsschädliche Krähen der Hähne auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. Der Rentner führte Beschwerde beim Regierungspräsidenten und Oberpräsidenten von Hessen-Nassau, erhielt jedoch abschlägigen Bescheid. Der Oberpräsident erklärte, das Geschrei der Hähne in den frühen Morgenstunden erscheine geeignet, die Nachtruhe der Nachbarn zu stören und eine Gesundheitsschädigung herbeizuführen.
Alsdann strengte Küllmann gegen den Oberpräsidenten Klage vor dem Oberverwaltungsgericht an und hob hervor, durch das Krähen der Hähne könne unmöglich die Gesundheit der Nachbarn geschädigt werden; ferner aber erscheine die polizeiliche Auflage auch unausführbar.
Den Hähnen könne das Krähen nicht untersagt werden; schalldichte Wände seien noch nicht erfunden. Der erste Senat des Oberverwaltungsgerichts setzte die polizeiliche Verfügung außer Kraft, weil sie zu unbestimmt sei. In der Verfügung werde nicht angegeben, in welchen Stunden das Krähen der Hähne herabgemindert werden soll; ferner aber sei nicht klar, was unter einem erträglichen Maße verstanden werde.
Ein musikalischer Wolkenkratzer. Eine eigenartige Statistik stellt ein amerikanische Blatt auf. In Minneapolis gibt es ein vierzehn Stock hohes Haus, in dem man 129 Klaviere, 23 Orgeln, 7 Geigen, 37 Celli und verschiedenen andere Instrumente im Besitz von Einwohnern gezählt hat. Die Hausordnung dieses Wolkenkratzers verbietet es wenigstens, vor acht Uhr morgens und nach zehn Uhr abends Musik zu machen. Aber es muß auch in dem Hause schön zu wohnen sein, wenn innerhalb dieser Stunde alle diese Instrumente in Tätigkeit gesetzt werden.