Abschuß der Störche. Jäger und Jagdfreunde wird es interessieren, daß der Bezirksausschuß zu Frankfurt a. O. für die Kreise Königsberg, Soldin, Landsberg a. W. und Ost-Sternberg den Jagdberechtigten und deren Beauftragten die Ermächtigung gegeben hat, den weißen Storch in der Zeit vom 1. März bis einschließlich 15. Juni 1906 zu schießen. Es wird hierbei die Erwartung ausgesprochen, dass der Abschuß nur an den Orten und zu den Zeiten erfolgt, wo und wann der Vogel in größerer Anzahl auftritt. Anderenfalls würde eine Abschußgenehmigung in künftigen Jahren nicht erteilt werden.