Schiedlo. (Enteignung.) In den letzten Tagen hat unter Hinzuziehung von Vertretern der Lokalbehörden eine Regierungskommission getagt, in der die einzelnen Ressorts vertreten waren, um Beschlüsse über das weitere Schicksal Schiedlos zu fassen. Insoweit über das Ergbnis dieser Konferenz etwas in die Öffentlichkeit gelangt ist, steht nunmehr fest, daß gegen diejenigen Besitzer, die sich einem freihändigen Verkaufe bisher widersetzt haben, nunmehr das Enteignungsverfahren eingeleitet wird. Es hat an warnenden Stimmen nicht gefehlt, wie auch an dieser Stelle wiederholt dringend dazu geraten worden ist, es nicht zum Äußersten kommen zu lassen. War doch jedem einzelnen Besitzer schriftlich von dem Oberpräsidenten ausdrücklich eröffnet worden, daß das Angebot des Staates nur noch bis zum 1. Januar 1908 aufrecht erhalten würde, und dass nach diesem Termine auch der Zuschlag, der über das Angebot hinaus bewilligt worden war, nicht mehr gewährt werden würde. Wenn daher die Säumigen jetzt empfindliche Verluste erleiden, haben sie sich diese selbst zuzuschreiben, denn im Enteignungsverfahren wird bekanntlich lediglich der reale Wert zugebilligt. Vielleicht besinnt sich dieser oder jener noch eines Besseren und wird bei der zuständigen Stelle vorstellig, staatsseitig noch jetzt den Kauf für den von dem Oberpräsidenten zuletzt festgestellten Preis abzuschließen. Daß der Fiskus sich noch nach der Einleitung des Enteignungsverfahrens zu einem freihändigen Kauf für die angebotene Summe bereit finden lassen wird, erscheint uns nicht wahrscheinlich.