Ein alter Zopf. In Guben herrscht meistens noch der längst veraltete Brauch, die Kartoffeln nach sogenannten Vierteln zu verkaufen; für Obst gilt dies erst recht, sogar Kohlen werden noch von den Klingelwagen vielfach nach Körben, die bis 1 Zentner halten sollen, verkauft. Nun wird ja das Viertel Kartoffeln größtenteils zu 50 Pfund vorher von den Verkäufern abgewogen und gilt als Norm, für Obst gilt dies vielleicht noch allenfalls von Pflaumen, das Viertel Äpfel und Birnen wiegt stets nur 35 bis 40 Pfund; was aber bei dem Verkauf von Kohlen mittelst sogenannten Zentnerkörben herauskommt, zeigte eine Anklage wegen Betrugs gegen einen Holzkutscher. Dieser hatte an einen hiesigen Bürger 5 Zentner Kohlen à 1,80 M. verkauft; beim Nachwiegen stellte sich nun heraus, dass jeder Korb nur 831/2 bis 84 Pfund enthielt. Auf Vorhaltung lieferte freilich der Kutscher das fehlende Quantum nach, aber wie viele wiegen die gekauften Kohlen nach? Sie sind eben auf die Ehrlichkeit des Verkäufers angewiesen. Es wäre sehr wünschenswert, wenn alle Klingelwagen angewiesen würden, das verkaufte Quantum in jedem Falle vorzuwiegen unter Anrechnung des Korbgewichtes; ebenso wäre dies bei Obst notwendig. Es würde dadurch den Verkäufern die billige Ausrede genommen, sie hätten in gutem Glauben gehandelt, es sei das richtige Maß, wodurch sie dann, falls nicht andere Beweise gegen sie vorliegen, ihre Freisprechung erzielen.