Einschränkung des Kuchengenusses an Sonntagen. Der Regierungspräsident macht in einer Sonderausgabe zum Amtsblatt bekannt, daß die Bestimmungen bezügl. der Sonntagsruhe im Konditorei- und Bäckerei-Gewerbe auf alle Backwaren ausgedehnt werden, die mit Hefe, Sauerteig oder Backpulver hergestellt werden. Das kuchenessende Publikum wird daher vom nächsten Sonntag ab für die Dauer des Kriegszustandes auf den Genuß von frischen Pfannkuchen, Streuselkuchen, Bienenstich, Mandelkuchen, Gußkuchen, sogen. gezogener Ware, usw. verzichten müssen. Es wird aber diese, im Interesse des sparsamen Mehlverbrauches liegende und damit durch sichere Abwehrung von Hungersnot die Wehrhaftigkeit des Vaterlandes stärkende Bestimmung, als dem Ernste der Zeit angemessen, freudig begrüßen.