18. Januar 1913

Fernsprechwesen Die Zahl der an das Fernsprechnetz Guben angeschlossenen Teilnehmer hat am 1. Januar die Zahl 500 überschritten. Auf Grund des § 3 der Fernsprech-Gebühren-Ordnung vom 20. Dezember 1899erhöht sich daher die Pauschgebühr  vom 1. April ab von 140 auf 150 M. Die Teilnehmer sind berechtigt, ihre Anschlüsse zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung mit einmonatiger Frist zu kündigen.

Der Verein für Feuerbestattung für Guben und Umgegend hatte am 31. Dezember erst ein halbes Jahr seit seiner Gründung hinter sich und in dieser so kurzen Zeit einen außergewöhnlich günstigen Aufschwung genommen. In der letzten Vorstandssitzung konnte mitgeteilt werden, daß nunmehr annähernd 80 Mitglieder dem Verein angehören und alle Aussicht vorhanden ist, daß die ersten 100 Mitglieder in Kürze erreicht sein werden. Der Vorstand beschäftigte sich bisher mit verschiedenen Projekten, die den Mitgliedern materielle Erleichterungen bei eintretendem Todesfall bringen sollen. Näheres darüber wird in der nächsten Generalversammlung , die auf den 3. Februar festgesetzt wurde, mitgeteilt werden. Sein Hauptaugenmerk lenkt der Verein darauf, gerade den mittleren und unteren Volksschichten, in denen der Gedanke der Feuerbestattung sich immer mehr verbreitet, die Kosten zu erleichtern. Zu diesem Zwecke werden die Stiftungen, die dem Verein in Aussicht gestellt wurden, segenbringend wirken. Es eröffnet sich hier ein neues Betätigungsfeld für ideale Spender.