18. Oktober 1912

Hiernach wurde in die Beratung der Vorlage: Bewilligung einer Unterstützung bis zu 600 M. an die Landgemeinde Groß-Drewitz  zu den Kosten eines  Gemeindebrunnens  eingetreten. In der Begründung dieser Vorlage heißt es: Die Wasserversorgung ist in der Landgemeinde Groß-Drewitz höchst mangelhaft. Der Königl. Kreisarzt hält einen Umbau des bestehenden Gemeindebrunnens für geboten. Im Orte hat sich häufig schwere Wassernot eingestellt. Es ist notwendig zur Abwendung von gesundheitlichen Uebeln und von großen Gefahren für den Ort bei Feuernot mit Rücksicht hierauf und in Anbetracht dessen, daß verschiedene Gehöfte überhaupt keinen Brunnen haben, einen Gemeindebrunnen auf der südöstlichen Spitze des dreieckigen Dorfplatzes vor dem Gasthofe zu erbauen. Die Kosten werden auf 1700 M. berechnet. Zu ihrer alleinigen Uebernahme ist die Gemeinde Gr.-Drewitz außer Stande. Sie ist höchst leistungsschwach. Die Gemeindesteuerpflichtigen Staats- und staatlicherseits veranlagten Realsteuern betragen 530,16 M. An Gemeindeabgaben werden 241 % Zuschläge erfordert. Die Verzinsung und Tilgung des Baukapitals durch die Gemeinde würde einen weiteren Zuschlag von etwa 20 % notwendig machen. Die einzelnen Wirte sind stark verschuldet; die Wirtschaften sind klein und dürftig. Die Landfeuersozietät hat eine Beihilfe von einem Drittel der Anlagekosten unter der Voraussetzung in Aussicht gestellt, daß aus Kreismitteln eine gleiche Beihilfe gewährt wird. Die  Gemeinde hat den Bau eines Gemeindebrunnens für Feuerlösch- und Wirtschaftszwecke nach den Bestimmungen der Landfeuersozietät  unter der Bedingung beschlossen, daß sie zu den Gesamtkosten  eine Beihilfe von zwei Dritteln erhält. Es wird daher die Bewilligung einer Beihilfe von einem  Drittel der Gesamtkosten des Gemeindebrunnens in Gr.-Drewitz bis zum Betrage von 600 M. beantragt. Der Antrag wurde nach längerer Debatte, an der verschiedene Abgeordnete sich beteiligten, mit allen Stimmen angenommen.