19. Februar 1915

Gegen das gesetzliche Backverbot verstoßen einige Bäckermeister noch immer. Obwohl bereits mehrere Anzeigen zur Bestrafung wegen Übertretung  der gesetzlichen Bestimmungen erstattet worden sind, worauf die Kontrollbeamten immer wieder hinweisen, können es einige Bäcker nicht unterlassen, den Bestimmungen zuwider zu handeln. Trotzdem auch der Vorstand der Bäcker-Innung bekannt gegeben hat, daß jedes Backen von Kuchenware verboten ist, finden sich leider noch Meister, die ihre patriotische Pflicht verletzen und sich nicht um die Bestimmungen kümmern. Auch die vorgeschriebenen Gewichte werden zum Teil nicht beachtet; es darf z.B. Weizenbrot unter 75 Gramm nicht gebacken werden. Da in den letzten Tagen verschiedene Bäckermeister zur Anzeige gebracht sind, sei erneut darauf aufmerksam gemacht, daß jede Übertretung der gesetzlichen Bestimmungen mit strenger Strafe geahndet wird.