Aufrufung von 50 Mark Scheinen. Wie verlautet, ist beabsichtigt, in kurzer Frist die Reichsbanknoten zu 50 Mark mit dem Datum des 20. Oktober 1918, auf deren Vorderseite im Hauptteil die fast quadratische Umrandung und der Text in braun-schwarzer Farbe gedruckt ist, aufzurufen. Da die Frist, innerhalb deren diese Reichsbanknoten noch als gesetzliches Zahlungsmittel gelten sollen, voraussichtlich kurz bemessen und höchstens auf einen Zeitraum von einigen Monaten beschränkt werden wird, empfiehlt es sich, mit der Ablieferung dieser Geldscheine an die Reichsbank möglichst bald zu beginnen.