19. Oktober 1902

Ein strenges Gesetz gegen Junggesellen ist vor kurzem in einem Staate der argentinischen Republik verkündet worden. Das Heiratsalter in Argentinien beginnt mit 20 Jahren. Wenn ein Mann von der Zeit an bis zum 30. Jahre unverheirathet bleibt, muß er monatlich 20 Mark bezahlen. In den nächsten 5 Jahren wächst die Abgabe um 100 Prozent. Zwischen 35 und 50 Jahren zahlt er eine monatliche Geldstrafe von 80 Mark, von 50 bis 75 Jahren 120 Mark monatlich, und erst nach 75 Jahren wird die Abgabe auf 40 Mark jährlich ermäßigt. Nach dem achtzigsten Jahre bezahlt der Junggeselle nichts mehr. Wittwer dürfen 3 Jahre trauern und müssen sich dann wieder verheirathen. Wer in einem Jahr nachweisbar dreimal einen Korb bekommen hat, wird von der Steuer befreit. Das Gesetz soll Wunder wirken.