Mit dem Abbruch der Lubstbrücke wurde bereits heute morgen begonnen, nachdem gestern die Leitungsmasten der Elektrischen Eisenbahn an der Brücke beseitigt bezw. Versetzt worden waren.
Das Untersuchungs-Ergebnis über den Untergang der Titanic am 15. April d. Js. besagt, daß die Katastrophe erfolgte, weil der Dampfer infolge übermäßiger Geschwindigkeit an einem Eisberg scheiterte und überdies die Vorkehrungen in Bezug auf Rettungsmittel, insbesondere die Anzahl sowie die Bemannung und die Flottmachung von Rettungsbooten unzureichend waren. Die eigentliche Ursache des Unterganges der „Titanic“ wird darin gefunden, daß das britische Handelsamt seine gänzlich veralteten, aus dem Jahre 1894 stammenden Bestimmungen über die Sicherungsvorkehrungen der Passagierdampfer nicht in Berücksichtigung der vergrößerten Schiffsdimensionen abgeändert hat. Kapitän Smith habe einen bedauerlichen Fehler begangen, nachts bei Eisberggefahr unter Volldampf zu fahren; doch könne man ihm diesen schlechten Seebrauch nicht als Verschulden anrechnen. Was im übrigen das Verhalten der verantwortlichen Persönlichkeiten angeht, so durfte nach dem Urteilsbefund der Kapitän die Funkspruchmeldung über Eisberggefahr nicht an den White Star-Direktor Bruce Isman weitergeben und letzterer durfte die Meldung nicht in die Tasche stecken. Eine moralische Verpflichtung Ismans, zugunsten von Passagieren auf einen Sitz im Rettungsboot zu verzichten, erkennt das Gutachten nicht an. Im einzelnen enthält der Spruch über die „Titanic“-Katastrophe ein vernichtendes Urteil über das beispiellose Verhalten des englischen Dampfers „Californian“. So sagte Lord Mersey in seinen weiteren Ausführungen, die Umstände hätten ihn davon überzeugt, daß das von der „Californian“ gesichtete Schiff die „Titanic“ gewesen sei. Die Nacht sei klar, die See ruhig gewesen. Wenn die „Californian“, die die Notraketen der „Titanic“ gesehen habe, durch das Eis hindurchgefahren wäre, wie sie es ohne ernste Gefahr hätte tun können, so hätte sie wahrscheinlich viele, wenn nicht alle Leben der „Titanic“ gerettet. Das Urteil empfiehlt sodann Verbesserungen der Schotteneinrichtungen, betont, daß das Handelsamt die Ermächtigung bekommen müßte, Grundriß und Kostenanschlag der Schiffe bei Beginn ihres Baues zu prüfen, und erklärt, daß der Ausrüstung eines Schiffes mit Rettungsbooten und Notflößen nicht der Tonnengehalt, sondern die Passagierzahl zu Grunde gelegt werden müßte. – Lord Mersey gibt schließlich dem Wunsch Ausdruck, eine internationale Konferenz möge eine gemeinsame Aktion einleiten, die die Ausrüstung der Schiffe einschließlich der Rettungseinrichtungen und Scheinwerfer sowie die Frage der Aenderung des Kurses bei Eisgefahr zum Gegenstand haben solle.