1. Juli 1905

Hitzeferien: Der Eintritt der heißen Witterung hat dem Prov.-Schulkollegium in Berlin Veran-lassung gegeben, aufs neue die Bestimmungen über den Ausfall des Unterrichts bei zu großer Hitze in Erinnerung zu bringen und sie noch schärfer zu fassen. Es heißt jetzt. " Wenn das hundertteilige Thermometer um 10 Uhr vorm. im Schatten 25 Grad zeigt, darf der Unterricht in keinem Falle über vier aufeinanderfolgende Stunden ausgedehnt und ebensowenig  darf den Schülern an solchen Tagen ein zweimaliger Gang zur Schule zugemutet werden. Daneben liegt den Anstaltsleitern ob, zu prüfen und zu entscheiden, ob hierüber hinaus oder auch schon bei geringerer Temperatur mit Rücksicht auf die abspannende Hitze der vorangegangenen Tage, auf fortbestehende Schwüle in den Klassen usw. der Ausfall eines Teiles des Unterrich-tes rätlich ist." (So dankenswert diese Rücksichtnahme auf die Gesundheit der in den höheren Knabenschulen unterrichteten Schüler auch ist, so wäre es doch wohl wünschenswert, wenn auch die Mädchenschulen, die nicht dem Schulkollegium unterstellt sind, in diesen Erlaß mit hineinbezogen würden. Noch mehr aber scheinen solche Maßregeln für die Volksschulen mit ihren mehr als überfüllten Klassen geboten. Leider kommen bei dem langen Wege von einer Behörde zur anderen solche wohlgemeinten Verfügungen oft zu spät an, wenn die Hitze nachgelassen hat oder die Ferien eingetreten sind.)