Bienenzuckerausgabe.
Um die nötige Menge an Bienenhonig
für den Bedarf der Lazarette, Krankenhäuser und Hauskranken besser als bisher zu
sichern, soll im Jahre 1918 die Verteilung des gesamten Bienenzuckers von
vornherein an die bindende Verpflichtung geknüpft werden, daß der Imker
diejenige Menge Honig zum Höchstpreise an die Staatliche Honigvermittlungsstelle
zu liefern hat, welche einem Drittel der erhaltenen Zuckergewichtsmenge
entspricht. Für die Oberverteilung wird vom Reich eine Zuckermenge von 15 Pfund
für jedes Bienenvolk zur Verfügung gestellt. Zur Durchführung dieser Verteilung
hat der Magistrat eine an die Imker gerichtete Bekanntmachung erlassen, die dem
Interesse der beteiligten Kreise angelegentlich empfohlen wird. Gemäß dieser
Bekanntmachung liegt bis zum 10. März d.J. im Lebensmittelbüro in der
Salzmarktstraße eine Liste auf, in die sich alle diejenigen Imker einzutragen
haben, welche Bienenzucker unter der genannten Auflage zu erhalten wünschen. Die
Verteilung des Zuckers erfolgt späterhin durch den Bienenwirtschaftlichen
Provinzialverband Brandenburg (Vorsitzender Herr Kranepuhl, Friedrichshagen,
Friedrichstraße 99) und durch die Imkervereine, welche für ihre Unkosten und
Mühewaltung 10Pf Gebühr auf jeden verteilten Doppelzentner erheben dürfen.