1. März 1918

Bienenzuckerausgabe.
Um die nötige Menge an Bienenhonig für den Bedarf der Lazarette, Krankenhäuser und Hauskranken besser als bisher zu sichern, soll im Jahre 1918 die Verteilung des gesamten Bienenzuckers von vornherein an die bindende Verpflichtung geknüpft werden, daß der Imker diejenige Menge Honig zum Höchstpreise an die Staatliche Honigvermittlungsstelle zu liefern hat, welche einem Drittel der erhaltenen Zuckergewichtsmenge entspricht. Für die Oberverteilung wird vom Reich eine Zuckermenge von 15 Pfund für jedes Bienenvolk zur Verfügung gestellt. Zur Durchführung dieser Verteilung hat der Magistrat eine an die Imker gerichtete Bekanntmachung erlassen, die dem Interesse der beteiligten Kreise angelegentlich empfohlen wird. Gemäß dieser Bekanntmachung liegt bis zum 10. März d.J. im Lebensmittelbüro in der Salzmarktstraße eine Liste auf, in die sich alle diejenigen Imker einzutragen haben, welche Bienenzucker unter der genannten Auflage zu erhalten wünschen. Die Verteilung des Zuckers erfolgt späterhin durch den Bienenwirtschaftlichen Provinzialverband Brandenburg (Vorsitzender Herr Kranepuhl, Friedrichshagen, Friedrichstraße 99) und durch die Imkervereine, welche für ihre Unkosten und Mühewaltung 10Pf Gebühr auf jeden verteilten Doppelzentner erheben dürfen.