Gerichtssaal Strafkammer Guben, 29.Okt. Der Arbeiter Willy B. , 1893 geboren und vorbestraft, ist wegen Widerstandes zu 14 Tagen Gefängnis und wegen groben Unfuges zu 4 Tagen Haft, der 1889 geborene Hutarbeiter Max M. aus Guben wegen versuchter Gefangenenbefreiung zu 3 Tagen Gefängnis vom hiesigen Schöffengericht verurteilt worden. Beide haben Berufung eingelegt, sie bestreiten ihre Schuld. Am 4. Juni abends während einer Vorstellung in der Arena auf dem Lubstplatz hat B. eine trockene Birke am Boden herumgeschleppt und durch den aufgewirbelten Staub das Publikum belästigt; als er dies auf Aufforderung nicht unterließ, wurde er verhaftet. M. suchte ihn zu befreien. Der Verteidiger tritt für Freisprechung des M. ein, dessen Schuld nicht sicher erwiesen sei. Die Berufungen werden verworfen, die des M. mit der Maßgabe, daß er wegen Beihilfe zur Gefangenenbefreiung zu 20 M Geldstrafe verurteilt wird.
Vom hiesigen Schöffengericht ist die Arbeiterfrau Marta B. aus Guben wegen gefährlicher Körperverletzung zu 20 M Geldstrafe oder 5 Tagen Gefängnis verurteilt worden. Sie wohnte mit der Frau N. in der Canigerstraße zusammen auf einem Flur und geriet mit ihr am 15. Juni in Streit, der in Tätlichkeiten ausartete und von beiden mit Schrubbern ausgefochten wurde. Die Angeklagte hat Berufung eingelegt, will von Frau N. gereizt und zuerst geschlagen worden sein. Nach Vernehmung von 12 Zeugen wird die Berufung verworfen.