Ein verheiratheter Gymnasiast: Ein nettes Kulturbild aus Rumänien entnehmen wir einer Bukarester Korrespondenz eines Wiener Blattes. Danach führte vor einigen Wochen ein Schüler der Prima des Realgymnasiums in Crajova, Jilie Petrescu, der sein zwanzigstes Lebensjahr vollendet hat, in aller Form ein junges Mädchen als Ehegattin heim. Der Fall erschien den Professoren der Anstalt höchst bedenklich, und so lud denn das wohlweise Kollegium den Schüler vor einen Richterstuhl und schloß ihn nach langer Berathung wegen - Unsittlichkeit vom Gymnasium aus! Der doppelt gekränkte Petrescu erhob Beschwerde beim Unterrichtsminister, welcher dahin entschied, daß eine gesetzlich geschlossene Ehe unter keinen Umständen als etwas Unsittliches bezeichnet werden könne, und daß weder in den Gesetzen des Landes, noch auch in den Schulreglements irgend eine Vorschrift enthalten sei, die einem Gymnasiasten das Heirathen verbiete. Der Minister ordnete also an, daß der Relegirte wieder in die Anstalt aufgenommen werde, indem er nicht ohne Schalkhaftigkeit hinzufügte er hoffe, daß des Jilie Petrescu vorzeitige Würde als Ehemann Petrescu in keiner Weise hindern werde, seinen Pflichten als Schüler nachzukommen. - Hoffentlich findet dieses Beispiel nicht allzu zahlreiche Nachahmung, denn sonst könnte es am Ende vorkommen, daß Väter und Söhne die Klassen eines Gymnasiums frequentiren.