22. März 1907

Nicht versetzt. Eine Unterscheidung nicht versetzter Schüler an höheren Schulen wird in Zukunft eintreten. Nach einer Verfügung des Provinzialschulkollegiums  sollen künftig solche Zöglinge, die in einzelnen Fächern schwach waren, dennoch aber versuchsweise in die höhere Klasse befördert wurden, nicht mehr versetzt werden. Diese nicht versetzten Schüler werden in zwei Gruppen  geteilt. In solche, die auf ein Halbjahr, und andere, die auf ein Jahr in der Versetzung zurückgestellt werden. Für ein halbes Jahr von der Versetzung ausgeschlossen werden die Schüler, die in der Klasse die Reife für die Versetzung in einer Anzahl von Schulfächern erlangt haben, in einigen Fächern jedoch nicht befriedigend abgeschnitten haben. Auf ein ganzes Jahr von der Versetzung ausgeschlossen sind die, die in der Mehrzahl der Fächer nicht die Reife erlangt haben.