23. Juni 1903

Kaum, daß die Kirschsaison herangerückt ist, kann man auch schon wieder die Wahrnehmung machen, daß von Kindern wie Erwachsenen beim Verzehr der Früchte die Kerne vielfach achtlos weggeworfen werden. Wer einen Kirschkern auf den Bürgersteig, den Hausflur oder sonst wohin wirft, wo eine Mensch darauf treten, ausgleiten und zu Boden stürzen kann, macht sich einer bodenlos leichtsinnigen und verwerflichen Handlung schuldig und kann, wenn seine Täterschaft nachweisbar ist, auch strafrechtlich sowie zivilrechtlich verfolgt werden. Ein älterer Herr in Legnitz kam dieser Tage auf dem Trottoir durch Kirschkerne zu Fall und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Also Vorsicht!