Der Verkehr mit den Gefangenen. Der Königliche Landrat erläßt eine Bekanntmachung folgenden Inhalts: Es ist zu meiner Kenntnis gelangt, daß von Zivilpersonen der Versuch gemacht worden ist, den russischen Gefangenen im Lager von Groß Breesen nicht nur Lebensmittel und Tabak, sondern auch Bier und Zivilkleidungsstücke zuzustecken und zu verkaufen. Ich weise nochmals mit allem Nachdruck darauf hin, daß dem Publikum jeder Verkehr mit den Gefangenen streng untersagt ist. Ich erwarte von der Bevölkerung, daß sie einsichtig genug ist, dieses Verbot nicht zu übertreten, denn welche Gefahren für die Allgemeinheit daraus entstehen können, wenn die Gefangenen in den Besitz von alkoholhaltigen Getränken und von Zivilkleidern gelangen, bedarf keiner näheren Darlegung. Sollte trotz meiner heutigen Warnung wiederum der Versuch gemacht werden, mit den Gefangenen in Verbindung zu treten, so werde ich die Schuldigen sofort verhaften und bestrafen lassen, sowie ihre Namen öffentlich bekanntmachen.