Zum 50-jährigen Bestehen der Gasanstalt.
Wenn auch, gegen heutige Verhältnisse, in höchst unvollkommener Weise, so hatte doch Guben schon zu Anfang des 19. Jahrhunderts eine öffentliche Straßenbeleuchtung und war damit vielen großen Städten voraus. So waren vor hundert Jahren zirka 20 Stück öffentliche Straßenlaternen vorhanden, deren Bedienung und Unterhaltung von Jahr zu Jahr unter folgenden Bedingungen an den Mindestfordernden vergeben wurden:
1. Es müssen die Lampen sofort, wenn es dunkel zu werden beginnt, angezündet werden und wenigstens bis halb 11 brennen;
2. müssen dieselben von Anfang bis Ende gleich hell brennen;
3. mindestens des Abends, sobald sie brennen, zwei- bis dreimal geputzt,
4. die Lampen gehörig gereinigt und insonderheit die darin befindlichen Gläser gesäubert werden,
5. muß reines, klares Öl, und womöglich Hanföl gebrannt werden,
6. das Aufbewahrten der Lampen der Mindestbietende übernehmen,
7. das Aufhängen und Abnehmen besorgen,
8. dauert die Pachtzeit auf 8 Monate, als vom September d. Js. bis ultimo künftigen Jahres,
9. müssen auch sämtliche Lampen, wenn in der Nacht eine Feuersgefahr sich zutragen sollte, sofort angezündet werden, sobald nicht voller Mondschein vorhanden ist,
10. sollen und dürfen die Lampen aber nicht angezündet werden, sobald Mondschein ist und durch trübe Witterung nicht verdunkelt wird…