Während der Gerichtsverhandlung gegen den Grafen Pückler und seinen Inspektor hatte Graf Pückler sich bekanntlich besonders entrüstet gezeigt während der Aussage des ärztlichen Sachverständigen, Geh. Sanitätsraths Dr. Neumann, der in seinem Gutachten über den Geisteszustand des Angeklagten diesen für nicht ganz normal erklärte und seine Unterbringung in eine Landesirrenanstalt zur Beobachtung beantragt hatte.
Graf Pückler hat durch seinen Inspektor den Geh. Sanitätsrath Dr. Neumann, einen 70 Jahre alten Herrn, befragen lassen, ob er sich mit ihm duelliren wolle. Geheimrath Neumann lehnte die Forderung selbstverständlich ab, indem er auf sein Alter und darauf hinwies, daß er seinen Schwur als Sachverständiger geleistet habe und als solcher sein Gutachten vor Gericht nach bestem Wissen und Gewissen erstatten mußte.
Jetzt lesen wir in der Staatsbürgerzeitung folgenden Erguß des Grafen Pückler: "Gleich nach der Sitzung habe ich den Sanitätsrath Dr. Neumann eine Pistolenforderung gesandt, welche derselbe jedoch ausgeschlagen hat. Der Mann kann wohl anständige Leute beleidigen, hat jedoch nachher nicht den Muth, für diese seine Worte einzutreten. Ich erkläre daher den Dr. Neumann in Glogau öffentlich für einen ...."
Das Blatt, für das Graf Pückler gelegentlich verantwortlich zeichnet, bemerkt dazu: "Die auspunktirten Schlußfolgerungen haben wir aus preßgesetzlichen Gründen nicht gebracht." Die Nummer 262 der Staatsbürgerzeitung, die in einer Extraausgabe die in den Concordiasälen gehaltene Rede des Grafen Pückler enthielt, ist auf Grund des § 130 des Str.-G-B wegen Aufreizung zum Klassenhaß beschlagnahmt worden.