24. März 1908

Folgender Erlaß des Kulturministeriums über die körperliche Züchtigung in den Schulen ist, wie die Berl. N. Nachr.“ erfahren, an die Provinzial-Schulkollegien ergangen: „Mit lebhaftem Bedauern habe ich  aus Vorgängen der letzten Monate entnehmen müssen, daß trotz aller angemessenen Vorschriften und ernsten Warnungen noch immer schwere Missgriffe in der Handhabung der Schulzucht, insbesondere der Strafmittel, vorkommen. Ich nehme Veranlassung, den königlichen Provinzial-Schulkollegien die sorgsamste Aufmerksamkeit auf die Handhabung der Schulzucht zur Pflicht zu machen. Insbesondere werden sie nicht unterlassen dürfen, die amtlichen Vorschriften über die körperliche Züchtigung den Leitern und Lehrern Ihres Aufsichtsbezirkes von neuem in Erinnerung zu bringen, auf ihre genaue Verfolgung sorgfältig zu halten und bei Verstößen gegen sie mit unnachsichtiger Strenge disziplinarisch einzuschreiten. Ich verweise hierbei ausdrücklich auf die im Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen 1905 Seite 283 veröffentlichte Verfügung. Gez. Holle.“