25. August 1907

Wegen öffentlicher Beamtenbeleidigung hatte sich in der heutigen Sitzung des Schöffengerichts der Oekonom Adolf Jung zu verantworten. Am 26. Juni abends kam ein Polizeisergeant behufs Revision des Lokals nach der Walhalla. Ehe der Beamte seinen Auftrag vollzogen hatte, wurde er von dem erregten Angeklagten zum Verlassen des Lokals aufgefordert und dann von ihm angeschrieen, wie er dazu komme, seinen Wagen auf der großen Neißebrücke anzuhalten. Der Angeklagte setzte hinzu: „Sie denken wohl, mein Wagen ist ein Affenkasten, da müssen Sie sich erst hineinsetzen!“ Der Angeklagte stellt die Sache so hin, als sei der Beamte im Unrecht gewesen und habe ihn gereizt. Er wird aber überführt und der Amtsanwalt beantragt gegen ihn 2 Monate Gefängnis. Der Gerichtshof erkennt, daß der Angeklagte ohne die geringste Veranlassung und vorsätzlich und gröblich den Beamten beleidigt hat und erkennt auf 6 Wochen Gefängnis. Dem Beleidigten wird auch die Befugnis zugesprochen, das Urteil auf Kosten des Angeklagten in der Gubener Zeitung zu veröffentlichen.