Was ist ein Schubiak? In einer Stadt Süditaliens gingen kürzlich zwei deutsche Herren vor den Kadi, und zwar verklagte der eine den anderen, weil er ihn einen Schubiak genannt habe. Der italienische Richter wünschte natürlich zu wissen, was ein Schubiak sei, da er doch sonst die Schwere der Beleidigung nicht ermessen könne, allein kein Mensch konnte es ihm erklären. Der Kläger, ein Berliner, versicherte, daß Schubiak in Norddeutschland ein höchst ehrenkränkender Titel sei, aber eine Definition könne er nicht geben; der Beklagte antwortete dasselbe. Schließlich wurden Sachverständige aus der deutschen Kolonie vorgeladen; sie betonten gleichfalls den beleidigenden Charakter des Ausdrucks, aber weiter kamen sie auch nicht. Und da die Parteien einen Vergleich ablehnten, so verurtheilte schließlich der Richter den angeklagten zu fünf Lire Geldstrafe, aber was ein Schubiak ist, hat er nicht erfahren.
Ein Theurer Hahn: Das "Mainzer Tageblatt" erzählt die Geschichte eines Mannes, der böse hineinfiel, als er einen Bauern zum besten haben wollte. Der Bauer kam in eine Wirthschaft auf der hinteren Bleiche und hatte einen Hahn bei sich, den ein Gast kaufen wollte. Als der Bauer sagte, das Thier sei ihm nicht feil, erbot sich der Gast, soviel mal eine Mark für den Hahn zu bezahlen, als er in der ersten Viertelstunde krähe. Darauf ging der Bauer vergnügt schmunzelnd ein und ahmte im nächsten Augenblick täuschend das Gegacker einer Henne nach. Einen Augenblick blieb alles still, dann hob der Hahn den Kopf, schüttelte sich und ließ fünfmal ein lautes "Kikeriki" hören. Ein homerisches Gelächter erfolgte. Der Käufer wollte Einwendungen machen. Da aber der Bauersmann auf Zahlung bestand, wie "Shylock auf seinem Schein", so mußte der Gast 5 Mark für den Hahn bezahlen.