25. März 1919

Schuhwerk für Landwirtschaft. Die Reichsstelle für Schuhversorgung hat nach einem von den Landesbehörden aufgestellten Verteilungsplan für die Frühjahrsfeldbestellung rund 225000 Paar neues und 350000 Paar instandgesetztes Lederschuhwerk den Kommunalverbänden zur Versorgung der Landwirtschaft zugeteilt. Neues Schuhwerk kann erst wieder im Herbst zur Verteilung gelangen. Dagegen verfügt die Reichsstelle noch über Bestände an instandgesetzten Lederschuhwerk. Kommunalverbände deren Bedarf an Schuhwerk durch die bisherigen Zuteilungen noch nicht gedeckt ist, können Anträge auf Zuteilung von instandgesetzten Lederschuhwerk unmittelbar an die Reichsstelle für Schuhversorgung Berlin W. 8, Kronenstraße 50 – 52, stellen. Soweit die Lieferung noch für die Frühjahrsbestellung gewünscht wird, empfiehlt sich die schleunige Einreichung solcher Anträge. Anträge auf Zuteilung von neuem Lederschuhwerk können nicht berücksichtigt werden. Da die Versorgung der in der Landwirtschaft unterzubringenden Notstandsarbeiter mit Schuhwerk durch die Kommunalverbände des Beschäftigungsortes zu erfolgen hat, ist bei den Anmeldungen nicht nur der Bedarf der ansässigen landwirtschaftlichen Bevölkerung, sondern auch der neueinzustellenden Notstandsarbeiter zu berücksichtigen.