Tätowirte Soldaten:
Das preußische Kriegsministerium hatte vor einiger Zeit in Bezug auf Tätowirungen an den Körpern der Gestellungspflichtigen dem Reichsjustizamt werthvolle Ermittlungen zugehen lassen. Bei den Aushebungen wurde nämlich bemerkt, daß ein großer Theil der Rekrutenaspiranten, die längere Gefängnißstrafen verbüßt haben, an ihren Körpern Tätowirungen aufwiesen, mitunter recht unsittlicher Art. Die Nachfragen er-gaben, daß diese Tätowirungen in den Gefängnissen aus langer Weile vollzogen worden waren. Es ist daraufhin den Gefängnißdirektionen zur strengen Pflicht gemacht worden, derartige Verunzierungen des Körpers zu verhüten. Es finden indessen weitere bezügliche Erhebungen statt, namentlich beim Militär vor allem werden die mit Tätowirungen versehenen Rekruten befragt, auf welche Weise sie dazugekommen sind. Von den Militärärzten sollen nach Möglichkeit die Zeichnungen entfernt werden. Unsittliche Tätowirungen sollen mit Beyersdorffschem Zinkguttaperchapflaster bedeckt werden, damit sie bei Untersuchungen oder beim Baden von den Kameraden nicht gesehen werden. Im übrigen ist es den Soldaten bei Arreststrafe verboten, sich während der Dienstzeit tätowiren zu lassen. Alte Tätowirungen sind aufs genaueste im Nationale einzutragen.