Die Tollwut unter den Hunden hat in einzelnen Bezirken einen bedrohlichen Umfang angenommen und selbst unter den Viehbeständen nicht unbedeutenden Schaden verursacht. Da durch den Biß wutkranker Hunde die Seuche weiter verbreitet wird, ist jeder Verkehr mit Hunden nach und aus gefährdeten Bezirken zu vermeiden. Hunde, die den Verdacht erwecken, tollwütig oder von einen wutkranken oder der Wut verdächtigen Hunde gebissen worden zu sein, sind sofort getötet oder lebend einer amtstierärztlichen Untersuchung zu unterwerfen.