29. Juli 1911

Gegen die langen Hutnadeln. Eine Bekanntmachung des Berliner Polizeipräsidenten verdient auch in anderen Städten beachtet zu werden. In der Bekanntmachung heißt es: „Da die Aufforderungen an die Damen, nicht langvorstehende Hutnadeln zu tragen, bisher nicht immer hinreichend beachtet worden sind, sehe ich mich veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß nach den §§ 230, 231 des Strafgesetzbuches fahrlässige Körperverletzungen, wie sie durch das Tragen derartiger Nadeln verursacht werden können, mit Geldstrafe bis zu 900 Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft werden, und das neben der Strafe auf eine an den Verletzten zu erlegene Buße bis zu 6000 M erkannt werden kann.“