Pferdeversteigerungen. Für die bei Beendigung des Krieges überzählig werdenden Truppenpferde, die in das Wirtschaftsleben eingeführt werden sollen, finden demnächst in den einzelnen Garnisonorten öffentliche Versteigerungen statt. Nach kriegsministerieller Anordnung ist die Zulassung zu den Versteigerungen, bei denen in erster Linie kleine unbemittelte Landwirte usw. berücksichtigt werden, im weiteren Sinne aber auch andere Pferdegebraucher nicht ausgeschlossen sind, von dem Besitze einer Pferdekarte abhängig gemacht. Die Ausstellung dieser Karten erfolgt durch die hiesige Polizeiverwaltung, bei welcher die Anträge rechtzeitig zu stellen empfohlen wird.